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   OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 5 M 5562/97   

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OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 5 M 5562/97 (https://dejure.org/1998,7000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.1998 - 5 M 5562/97 (https://dejure.org/1998,7000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 5 M 5562/97 (https://dejure.org/1998,7000)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 40 Abs. 1 BG ND; § 40 Abs. 2 BG ND
    Beamtenrecht; Entlassung eines Beamten; Beamter auf Widerruf; Eignungsmängel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beamtenrecht; Entlassung eines Beamten; Beamter auf Widerruf; Eignungsmängel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 5 M 5562/97
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt oder begründete Zweifel an seiner persönlichen Eignung für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (BVerwG, Urt. v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 -, BVerwGE 60, 167; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.4.1983 - 5 OVG B 19/83 -, 5 - 6460).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 57.81

    Pflicht zur Teilnahme an der Zweiten Juristischen Staatsprüfung - Verlängerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 5 M 5562/97
    Dieses Ermessen des Dienstherrn kann durch Laufbahn- und Prüfungsordnungen näher konkretisiert werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.1982 - 2 C 57.81 -, NJW 1983, 834; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.4.1983 - 5 OVG B 19/83 -).
  • BVerwG, 17.02.1995 - 1 DB 35.94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 5 M 5562/97
    Die Ausbildung des Antragstellers zielt lediglich auf den Polizeiberuf, sie hat deshalb - wie das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich der Bundesgrenzschutzpolizei entschieden hat (Beschl. v. 17.2.1995 - 1 DB 35.94 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 235 § 126 BDO Nr. 1) - nicht den Charakter einer allgemeinen Ausbildung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23

    Beurteilungsspielraum; Sicherheitsüberprüfung; Weiterbeschäftigung; Entlassung

    Voraussetzung für eine solche Ausnahme von § 37 Abs. 2 Satz 1 BBG ist, dass die Entlassungsgründe mit dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Einklang stehen (BVerwG, Beschluss vom 9.10.1978 - BVerwG II B 74.77 -, juris; Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.87 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 26.1.2010 - BVerwG 2 B 47.09 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6), womit Gründe im Bereich der Verwaltung wie Organisationsänderungen etc. in dieser Fallkonstellation als Entlassungsgründe ausscheiden (Plog/Wiedow, a. a. O., § 37 BBG Rn. 11).

    Zulässig sind stattdessen Gründe, nach denen ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann ( Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).

    Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt oder begründete Zweifel an seiner persönlichen Eignung bestehen ( Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6).

    Eine solche Entlassung ist ausnahmsweise zulässig, wenn Gründe vorliegen, nach denen ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).

    Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt oder begründete Zweifel an seiner persönlichen Eignung bestehen ( Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2020 - 5 ME 141/20

    Charakterliche Eignung; persönliche Eignung

    Dementsprechend ist die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst nur aus Gründen statthaft, die mit Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 9.6.1981, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6), womit Gründe im Bereich der Verwaltung wie Organisationsänderungen etc. in dieser Fallkonstellation als Entlassungsgründe ausscheiden (Lemhöfer, a. a. O., § 37 BBG Rn. 11); zulässig sind vielmehr lediglich Gründe, nach denen ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann (Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998, a. a. O., Rn. 6; Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18).

    Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt oder begründete Zweifel an seiner persönlichen Eignung bestehen (Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998, a. a. O., Rn. 6); außerdem ist die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst nur unter der weiteren Einschränkung rechtmäßig, dass ernsthafte Zweifel an der Eignung nicht nur mit Blick auf die Anforderungen eines dem Beamten zu übertragenen Amtes bestehen, sondern auch und in erster Linie gemessen an den Anforderungen zum einen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum anderen des angestrebten Berufes insgesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.1.1981, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 28.9.2007, a. a. O., Rn. 18).

  • VG Düsseldorf, 11.10.2016 - 2 K 6771/16

    Entlassung; Polizeidienst; Widerrufsbeamter; Trunkenheitsfahrt; weitere

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48/78 -, BVerwGE 62, 267, 270; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 1998 - 5 M 5562/97 -, RiA 1998, 155; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. März 1994 - 3 CS 93.3817 -, in: Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/A II 5.1 Nr. 55.
  • VG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 K 7648/13

    Widerrufsbeamter; Entlassung; Eignung ; charakterliche; Dienstvorgesetzter;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48/78 -, BVerwGE 62, 267, 270; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 1998 - 5 M 5562/97 -, RiA 1998, 155; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. März 1994 - 3 CS 93.3817 -, in: Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/A II 5.1 Nr. 55.
  • OVG Hamburg, 09.09.2005 - 1 Bs 212/05

    Keine vorzeitige Beendigung des Vorbereitungsdienstes für Polizeibeamte wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg Beschl. v. 23.1.1998, RiA 1998 S. 155 m.w.N.) ist eine Entlassung in den Fällen des § 37 Abs. 2 HmbBG nur aus Gründen statthaft, die mit Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Einklang stehen.
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07

    Entlassung einer Beamten auf Widerruf wegen mangelnder fachlicher Leistung und

    Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann gegeben, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 ; Beschl. v. 9.10.1987 - BVerwG 2 B 74.77 -, Buchholz 237.0 § 39 LBG BaWü Nr. 3, S. 6 ; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, RiA 1998, 155; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 -, NVwZ-RR 2005, 253).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 ME 241/06

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf aufgrund der Begehung eines

    Ernstlich zweifelhaft ist dies unter anderem dann, wenn begründete Zweifel an der persönlichen Eignung des Beamten für die angestrebte Laufbahn bestehen (Nds. OVG, Beschl. v. 23.01.1998 - 5 M 5562/97 -, DÖD 1998, 213, zitiert nach Juris, RdNr. 6 des Langtextes, m. w. N.), weil der Beamte wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat als charakterlich ungeeignet für den angestrebten Beruf erscheint (BVerwG, Urt. v. 09.06.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 [270 f.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1999 - 2 B 11779/99

    Polizeidienst - Schläger darf nicht Polizist sein

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass die Entlassung aus dem Widerrufsbeamtenverhältnis schon vor Teilnahme an der erstrebten Laufbahnprüfung sachgerecht ist, wenn begründete Zweifel an der persönlichen Eignung für die betreffende Laufbahn bestehen (BVerwGE 62, 267 [269 f]; Niedersächs. OVG, RiA 1998, 155).
  • VG Düsseldorf, 17.10.2006 - 2 K 4150/05

    Entlassung Widerrufsbeamtin Studienreferendarin Dienstunfähigkeit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48/78 , BVerwGE 62, 267, 270; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 1998 5 M 5562/97 , RiA 1998, 155; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. März 1994 - 3 CS 93.3817 , in: Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 5.1 Nr. 55.
  • VG Düsseldorf, 17.03.2008 - 2 K 2736/07

    Rechtmäßigkeit der Entlassung des Referendars aus dem Vorbereitungsdienst;

    Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48/78 , BVerwGE 62, 267, 270; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 1998 5 M 5562/97 , RiA 1998, 155; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. März 1994 - 3 CS 93.3817 , in: Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/A II 5.1 Nr. 55.
  • VG Düsseldorf, 14.11.2007 - 2 L 1098/07

    Recht der Landesbeamten

  • VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 2 K 2736/07

    Recht der Landesbeamten

  • VG Düsseldorf, 07.11.2008 - 2 K 2736/07

    Recht der Landesbeamten

  • VG Düsseldorf, 07.11.2008 - 2 L 1098/07

    Rechtmäßigkeit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen

  • VG Münster, 11.08.2008 - 4 L 376/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer beamtenrechtlichen Entlassungsverfügung

  • VG Düsseldorf, 13.11.2007 - 2 L 1098/07

    Rechtmäßigkeit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Lehramtsanwärter auf

  • VG Sigmaringen, 13.08.2004 - 4 K 24/04

    Entlassung eines Studienreferendars

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